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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Juli 2001 über das zur ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes erforderliche Personal und die dazu erforderliche Ausstattung (Salzburger RettungsverordnungVerordnung Allgemeiner Rettungsdienst - SRV)
StF: LGBl Nr 72/2001
Änderung
LGBl Nr 99/2001 (DFB)
LGBl Nr 114/2003LGBl Nr 68/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5b des Salzburger Rettungsgesetzes, LGBl Nr 78/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Anmerkung
Zu LGBl Nr 62/2013:
1. Der Kurztitel lautet: "Verordnung Allgemeiner Rettungsdienst"
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 4. Juli 2001 über das zur ordnungsgemäßen Besorgung der Aufgaben des allgemeinen Hilfs- und Rettungsdienstes erforderliche Personal und die dazu erforderliche Ausstattung (Salzburger RettungsverordnungVerordnung Allgemeiner Rettungsdienst - SRV)
StF: LGBl Nr 72/2001
Änderung
LGBl Nr 99/2001 (DFB)
LGBl Nr 114/2003LGBl Nr 68/2017
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5b des Salzburger Rettungsgesetzes, LGBl Nr 78/1981, in der geltenden Fassung wird verordnet:
Anmerkung
Zu LGBl Nr 62/2013:
1. Der Kurztitel lautet: "Verordnung Allgemeiner Rettungsdienst"