Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Einsatzfahrer müssen zusätzlich zur Tätigkeitsberechtigung gemäß § 3 Abs. 1 über eine Lenkerberechtigung der Führerscheingruppe B und eine mindestens zweijährige Fahrpraxis mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen besitzen, über genaue Ortskenntnisse im Einsatzbereich verfügen und an einer mindestens dreimonatigen Einsatzfahrerschulung teilgenommen haben, die aus einem theoretischen und praktischen Ausbildungsteil besteht. Bei der Einsatzfahrerschulung sind Probefahrten durchzuführenDie theoretische Ausbildung beinhaltet Straßenverkehrsrecht für Einsatzfahrer, Fahrtechnik und Fahrdynamik sowie Fuhrparkunterweisungen. Der praktische Ausbildungsteil beinhaltet ein Fahrsicherheitstraining im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und hat die erforderlichen Fertigkeiten im Umgang mit Transportfahrzeugen zu vermitteln.
Einsatzfahrer müssen zusätzlich zur Tätigkeitsberechtigung gemäß § 3 Abs. 1 über eine Lenkerberechtigung der Führerscheingruppe B und eine mindestens zweijährige Fahrpraxis mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen besitzen, über genaue Ortskenntnisse im Einsatzbereich verfügen und an einer mindestens dreimonatigen Einsatzfahrerschulung teilgenommen haben, die aus einem theoretischen und praktischen Ausbildungsteil besteht. Bei der Einsatzfahrerschulung sind Probefahrten durchzuführenDie theoretische Ausbildung beinhaltet Straßenverkehrsrecht für Einsatzfahrer, Fahrtechnik und Fahrdynamik sowie Fuhrparkunterweisungen. Der praktische Ausbildungsteil beinhaltet ein Fahrsicherheitstraining im Ausmaß von mindestens sechs Stunden und hat die erforderlichen Fertigkeiten im Umgang mit Transportfahrzeugen zu vermitteln.