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Über Berufungen gegen Bescheide,Auf Feuerungsanlagen gemäß § 1 Abs 1 lit a sind die auf Grund dieses Abschnittes ergangen sindBestimmungen des Art 30 Abs 1, entscheidet2, 3, 4, 7 und 8 sowie Art 38, 39 und Anhang V der Unabhängige VerwaltungssenatIndustrieemissionsrichtlinie betreffend Emissionsgrenzwerte anzuwenden.
Über Berufungen gegen Bescheide,Auf Feuerungsanlagen gemäß § 1 Abs 1 lit a sind die auf Grund dieses Abschnittes ergangen sindBestimmungen des Art 30 Abs 1, entscheidet2, 3, 4, 7 und 8 sowie Art 38, 39 und Anhang V der Unabhängige VerwaltungssenatIndustrieemissionsrichtlinie betreffend Emissionsgrenzwerte anzuwenden.