§ 47 UUIG § 47

Umweltschutz- und Umweltinformationsgesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 23.11.2018 bis 31.12.9999

Die Landesregierung kann die Anhänge 2 bis 4 an Änderungen der Anhänge I bis III des im § 53 Z 5 angeführten gemeinschaftsrechtlichtenunionsrechtlichen Rechtsaktes anpassen.

Stand vor dem 22.11.2018

In Kraft vom 01.07.2010 bis 22.11.2018

Die Landesregierung kann die Anhänge 2 bis 4 an Änderungen der Anhänge I bis III des im § 53 Z 5 angeführten gemeinschaftsrechtlichtenunionsrechtlichen Rechtsaktes anpassen.

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