§ 7 Sbg. WFG 2015 (weggefallen)

Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2025 bis 31.12.9999
Die Landesregierung hat unter Bedachtnahme auf den Wohnungsbedarf und die vorgesehenen Förderungsmittel ein mittelfristiges Wohnbau-Förderungsprogramm zu erstellen§ 7 Sbg. Das Programm hat unter Beachtung der Ziele der Landesplanung und der Geltungsdauer des zwischen dem Bund und den Ländern paktierten Finanzausgleichs regionale, wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Erfordernisse zu berücksichtigen und einen Finanzplan zu enthaltenWFG 2015 seit 31.12.2024 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2024

In Kraft vom 01.04.2015 bis 31.12.2024
Die Landesregierung hat unter Bedachtnahme auf den Wohnungsbedarf und die vorgesehenen Förderungsmittel ein mittelfristiges Wohnbau-Förderungsprogramm zu erstellen§ 7 Sbg. Das Programm hat unter Beachtung der Ziele der Landesplanung und der Geltungsdauer des zwischen dem Bund und den Ländern paktierten Finanzausgleichs regionale, wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Erfordernisse zu berücksichtigen und einen Finanzplan zu enthaltenWFG 2015 seit 31.12.2024 weggefallen.

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