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Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Förderbare Nutzfläche (in Quadratmeter) |
1 | 55 |
2 | 65 |
3 | 80 |
4 | 90 |
für jede weitere Person | je 10 Quadratmeter mehr |
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(3) Die förderbare Wohnnutzfläche gemäß Abs 1 und Abs 2 kann auf Ansuchen erhöht werden, wenn der Förderungswerber oder die Förderungswerberin oder eine mit ihm oder ihr im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person
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(4) Das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche gemäß den Abs 1 bis 3 beträgt 150 m². Bei Austragwohnungen beträgt das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche 65 m².
(5) Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Soweit kein Wohnungstausch im Sinn des § 13 MRG oder ein Wohnungswechsel im Sinn des § 11 Abs 4 Z 4 vorliegt oder die Wohnnutzfläche der angestrebten Wohnung 65 m² überschreitet, sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:
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Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Anzahl der Wohnräume | |
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Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Förderbare Nutzfläche (in Quadratmeter) |
1 | 55 |
2 | 65 |
3 | 80 |
4 | 90 |
für jede weitere Person | je 10 Quadratmeter mehr |
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(3) Die förderbare Wohnnutzfläche gemäß Abs 1 und Abs 2 kann auf Ansuchen erhöht werden, wenn der Förderungswerber oder die Förderungswerberin oder eine mit ihm oder ihr im gemeinsamen Haushalt lebende nahe stehende Person
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(4) Das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche gemäß den Abs 1 bis 3 beträgt 150 m². Bei Austragwohnungen beträgt das Höchstausmaß der förderbaren Wohnnutzfläche 65 m².
(5) Beim Zugang zu einer geförderten Mietwohnung ist die förderbare Wohnnutzfläche nach der Anzahl der Wohnräume zu bemessen. Soweit kein Wohnungstausch im Sinn des § 13 MRG oder ein Wohnungswechsel im Sinn des § 11 Abs 4 Z 4 vorliegt oder die Wohnnutzfläche der angestrebten Wohnung 65 m² überschreitet, sind je nach Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen förderbar:
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Anzahl der im gemeinsamen Haushalt lebenden nahestehenden Personen | Anzahl der Wohnräume | |
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