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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Höhe des Zuschusses setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und Zuschlägen jeweils je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche§ 27 Sbg. Bei der Festsetzung des Grundbetrages kann nach Art und Größe des Bauvorhabens unterschieden werdenWFG 2015 seit 31.12.2024 weggefallen. Zuschläge können gewährt werden für:
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(3) Durch Verordnung der Landesregierung sind zu regeln:
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(2) Die Höhe des Zuschusses setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag und Zuschlägen jeweils je Quadratmeter förderbarer Wohnnutzfläche§ 27 Sbg. Bei der Festsetzung des Grundbetrages kann nach Art und Größe des Bauvorhabens unterschieden werdenWFG 2015 seit 31.12.2024 weggefallen. Zuschläge können gewährt werden für:
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(3) Durch Verordnung der Landesregierung sind zu regeln:
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