§ 2 Sbg. VKG 2007 (weggefallen)

Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2018 bis 31.12.9999
Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers im Sinn des § 1 Abs 1 § 2 und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das LandesverwaltungsgerichtSbg. VKG 2007 seit 27.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 27.08.2018

In Kraft vom 01.01.2014 bis 27.08.2018
Über Beschwerden wegen Rechtswidrigkeit eines Verhaltens eines Auftraggebers im Sinn des § 1 Abs 1 § 2 und 2 in den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens entscheidet das LandesverwaltungsgerichtSbg. VKG 2007 seit 27.08.2018 weggefallen.

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