§ 10 Sbg. VKG 2007 (weggefallen)

Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
§ 10 Sbg. VKG 2007 (1weggefallen) Der Vergabekontrollsenat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben und darin die Führung der Geschäfte im Vergabekontrollsenat im Interesse eines ordentlichen Geschäftsganges näher zu regelnseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) In der Geschäftsverteilung des Vergabekontrollsenats sind im Voraus die Anzahl der Kammern, die Mitglieder der Kammern und die gemäß § 8 allein entscheidungsbefugten Mitglieder sowie die Vertreter der Kammermitglieder und der allein entscheidungsbefugten Mitglieder festzulegen und die Geschäfte auf die Kammern und die allein entscheidungsbefugten Mitglieder zu verteilen. Dabei ist auf eine möglichst gleiche Auslastung der Kammern und der allein entscheidungsbefugten Mitglieder Bedacht zu nehmen. Die Geschäftsverteilung ist zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung eines ordentlichen Geschäftsganges erforderlich ist. Die Geschäftsverteilung ist in der Salzburger Landes-Zeitung zu verlautbaren.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.05.2007 bis 31.12.2013
§ 10 Sbg. VKG 2007 (1weggefallen) Der Vergabekontrollsenat hat sich eine Geschäftsordnung zu geben und darin die Führung der Geschäfte im Vergabekontrollsenat im Interesse eines ordentlichen Geschäftsganges näher zu regelnseit 01.01.2014 weggefallen.

(2) In der Geschäftsverteilung des Vergabekontrollsenats sind im Voraus die Anzahl der Kammern, die Mitglieder der Kammern und die gemäß § 8 allein entscheidungsbefugten Mitglieder sowie die Vertreter der Kammermitglieder und der allein entscheidungsbefugten Mitglieder festzulegen und die Geschäfte auf die Kammern und die allein entscheidungsbefugten Mitglieder zu verteilen. Dabei ist auf eine möglichst gleiche Auslastung der Kammern und der allein entscheidungsbefugten Mitglieder Bedacht zu nehmen. Die Geschäftsverteilung ist zu ändern, wenn dies zur Gewährleistung eines ordentlichen Geschäftsganges erforderlich ist. Die Geschäftsverteilung ist in der Salzburger Landes-Zeitung zu verlautbaren.

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