§ 16 Sbg. VKG 2007 (weggefallen)

Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.9999
Der Vergabekontrollsenat ist berechtigt, auch solche Personen vorzuladen§ 16 Sbg. VKG 2007 (§ 19 AVG), die ihren Aufenthalt (Sitzweggefallen) außerhalb des Landesgebietes habenseit 01.01.2014 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2013

In Kraft vom 01.05.2007 bis 31.12.2013
Der Vergabekontrollsenat ist berechtigt, auch solche Personen vorzuladen§ 16 Sbg. VKG 2007 (§ 19 AVG), die ihren Aufenthalt (Sitzweggefallen) außerhalb des Landesgebietes habenseit 01.01.2014 weggefallen.

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