§ 27 Sbg. VKG 2007 (weggefallen)

Salzburger Vergabekontrollgesetz 2007

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 28.08.2018 bis 31.12.9999
Über Anträge auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden§ 27 Sbg. VKG 2007 seit 27.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 27.08.2018

In Kraft vom 01.05.2007 bis 27.08.2018
Über Anträge auf Nichtigerklärung von Entscheidungen eines Auftraggebers ist unverzüglich, spätestens sechs Wochen nach Einlangen des Antrages zu entscheiden§ 27 Sbg. VKG 2007 seit 27.08.2018 weggefallen.

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