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(2) Die §§ 2, 3, 4, 14, 15, 19, 20 Abs 1 und 3, 21 Abs 4, 25 Abs 1, 26 Abs 1, 29 Abs 1, 5 und 6, 30 Abs 3 und 4 sowie 32 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 und die Aufhebung des 2. Abschnitts mit den §§ 3 bis 12 sowie der §§ 13 und 16 bis 18 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) Die §§ 14, 24 Abs 1, 3, 4 und 6 sowie 25 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die §§ 13, 19, 26 Abs 1 und 36 Abs 1 in der Fassung des Gesetztes LGBl Nr 120/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Die §§ 2, 3, 4, 14, 15, 19, 20 Abs 1 und 3, 21 Abs 4, 25 Abs 1, 26 Abs 1, 29 Abs 1, 5 und 6, 30 Abs 3 und 4 sowie 32 Abs 3 und 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 und die Aufhebung des 2. Abschnitts mit den §§ 3 bis 12 sowie der §§ 13 und 16 bis 18 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) Die §§ 14, 24 Abs 1, 3, 4 und 6 sowie 25 Abs 3 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 14/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(4) Die §§ 13, 19, 26 Abs 1 und 36 Abs 1 in der Fassung des Gesetztes LGBl Nr 120/2015 treten mit dem auf dessen Kundmachung folgenden Tag in Kraft.