Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
SoweitDie in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, gelten die in ihm enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die letztzitierte Fassung, die diese durch Änderungen bis zu dem im Folgenden letztzitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
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SoweitDie in diesem Gesetz nicht anderes bestimmt ist, gelten die in ihm enthaltenen Verweisungen auf bundesrechtliche Vorschriften gelten, soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt wird, als solcheVerweisungen auf die letztzitierte Fassung, die diese durch Änderungen bis zu dem im Folgenden letztzitierten Rechtsakt, diesen einschließend, erhalten haben:
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