§ 10 SchulzeitG 1995 (weggefallen)

Salzburger Schulzeit-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.09.2018 bis 31.12.9999
Die Landesregierung kann die ihr nach diesem Gesetz zukommende Zuständigkeit mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Landesschulrat übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist§ 10 SchulzeitG 1995 seit 31.08.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.08.2018

In Kraft vom 14.09.2015 bis 31.08.2018
Die Landesregierung kann die ihr nach diesem Gesetz zukommende Zuständigkeit mit Verordnung ganz oder zum Teil dem Landesschulrat übertragen, sofern dies im Interesse der Zweckmäßigkeit, Raschheit, Einfachheit und Kostenersparnis gelegen ist§ 10 SchulzeitG 1995 seit 31.08.2018 weggefallen.

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