Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Jede Sektion setzt sich unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landesschulrates aus weiteren sechzehn Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates mit beschließender Stimme sowie den im Abs 4 angeführten Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates mit beratender Stimme zusammen§ 7 Sbg.
(3) Die Mitglieder der Sektionen mit beschließender Stimme sind auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen des Kollegiums des Landesschulrates von diesem unter Anwendung der im § 2 Abs 1 getroffenen Bestimmungen für die Aufteilung der im § 1 Z 1 lit b und c angeführten Kollegiumsmitglieder auf die einzelnen Landtagsparteien mit der Maßgabe zu bestellen, daß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Als Mitglieder mit beratender Stimme gehören jeder Sektion an:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) § 5 Abs 4 findet auf die Sitzungen der Sektionen sinngemäß Anwendung SAG 1995 seit 31.12.2018 weggefallen.
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(2) Jede Sektion setzt sich unter dem Vorsitz des Präsidenten des Landesschulrates aus weiteren sechzehn Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates mit beschließender Stimme sowie den im Abs 4 angeführten Mitgliedern des Kollegiums des Landesschulrates mit beratender Stimme zusammen§ 7 Sbg.
(3) Die Mitglieder der Sektionen mit beschließender Stimme sind auf Grund von Vorschlägen der Fraktionen des Kollegiums des Landesschulrates von diesem unter Anwendung der im § 2 Abs 1 getroffenen Bestimmungen für die Aufteilung der im § 1 Z 1 lit b und c angeführten Kollegiumsmitglieder auf die einzelnen Landtagsparteien mit der Maßgabe zu bestellen, daß
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
(4) Als Mitglieder mit beratender Stimme gehören jeder Sektion an:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
(5) § 5 Abs 4 findet auf die Sitzungen der Sektionen sinngemäß Anwendung SAG 1995 seit 31.12.2018 weggefallen.