§ 14 Sbg. SAG 1995 (weggefallen)

Salzburger Schulaufsichts-Ausführungsgesetz 1995

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Wenn das Kollegium des Landesschulrates durch mehr als sechs Monate beschlußunfähig ist, sind seine Mitglieder neu zu bestellen§ 14 Sbg. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Sitzung des Kollegiums, in der die Beschlußunfähigkeit festgestellt wurde, zu laufenSAG 1995 seit 31.12.2018 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.08.2014 bis 31.12.2018
Wenn das Kollegium des Landesschulrates durch mehr als sechs Monate beschlußunfähig ist, sind seine Mitglieder neu zu bestellen§ 14 Sbg. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der ersten Sitzung des Kollegiums, in der die Beschlußunfähigkeit festgestellt wurde, zu laufenSAG 1995 seit 31.12.2018 weggefallen.

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