Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Die §§ 2 Abs 7, 3 Abs 2 bis 5, 4 Abs 3, 7 Abs 3, 4 und 5, 12 Abs 3, 15a Abs 2, 17 Abs 1a und 2, 18a, 18b, 19 Abs 1 und 2, 20 Abs 1, 21a, 22 Abs 2, 23 Abs 2, 24 Abs 1, 25 Abs 1, 26 Abs 2, 3 und 4, 26a Abs 2, 27 Abs 3, 29 Abs 1, 32 Abs 1, 2, 4 und 5, 33 Abs 1 und 5 und 33a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2013 treten mit 31. Dezember 2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 19a, 19b und 22 Abs 3 außer Kraft.
(2) § 32 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 3, 7 Abs 1, 8 Abs 1 und 2, 10 Abs 5, 11, 15 Abs 3, 15a Abs 1 und 2, 28 Abs 2, 28a Abs 2, 32 Abs 1 bis 4 und 32a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 33 Abs 3 außer Kraft. Für Kontrollorgane, die nach den bisherigen Bestimmungen des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes von der Landesregierung bestellt wurden, erlischt die Bestellung gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
(4) Die §§ 7 Abs 1, 21a Abs 1 und (§) 35a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt § 37 Abs 9 und 10 außer Kraft.
(1) Die §§ 2 Abs 7, 3 Abs 2 bis 5, 4 Abs 3, 7 Abs 3, 4 und 5, 12 Abs 3, 15a Abs 2, 17 Abs 1a und 2, 18a, 18b, 19 Abs 1 und 2, 20 Abs 1, 21a, 22 Abs 2, 23 Abs 2, 24 Abs 1, 25 Abs 1, 26 Abs 2, 3 und 4, 26a Abs 2, 27 Abs 3, 29 Abs 1, 32 Abs 1, 2, 4 und 5, 33 Abs 1 und 5 und 33a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 103/2013 treten mit 31. Dezember 2013 in Kraft. Gleichzeitig treten die §§ 19a, 19b und 22 Abs 3 außer Kraft.
(2) § 32 Abs 4 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 3, 7 Abs 1, 8 Abs 1 und 2, 10 Abs 5, 11, 15 Abs 3, 15a Abs 1 und 2, 28 Abs 2, 28a Abs 2, 32 Abs 1 bis 4 und 32a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 95/2015 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig tritt § 33 Abs 3 außer Kraft. Für Kontrollorgane, die nach den bisherigen Bestimmungen des Salzburger Schischul- und Snowboardschulgesetzes von der Landesregierung bestellt wurden, erlischt die Bestellung gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes.
(4) Die §§ 7 Abs 1, 21a Abs 1 und (§) 35a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Gleichzeitig tritt § 37 Abs 9 und 10 außer Kraft.