Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Personen, die einen Kunden in einer anderen Pflegeeinrichtung oder als Angehörige der Gesundheitsberufe behandeln oder pflegen, sind die für die Behandlung und Pflege erforderlichen Auskünfte über die den Kunden betreffenden Pflegemaßnahmen zu erteilen.
(2) Personen, die einen Kunden in einer anderen Pflegeeinrichtung oder als Angehörige der Gesundheitsberufe behandeln oder pflegen, sind die für die Behandlung und Pflege erforderlichen Auskünfte über die den Kunden betreffenden Pflegemaßnahmen zu erteilen.