Salzburger Pflanzenschutzmittel-Aus- und Fortbildungs-Verordnung 2015 (Sbg. PAFV 2015) Fundstelle

Salzburger Pflanzenschutzmittel-Aus- und Fortbildungs-Verordnung 2015

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.09.2015 bis 31.12.9999

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. September 2015 über Aus- und Fortbildung hinsichtlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln (Salzburger Pflanzenschutzmittel-Aus- und Fortbildungs-Verordnung 2015)
StF: LGBl Nr 83/2015

Änderung

LGBl Nr 40/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 Abs 1 Z 1 lit h, (Z) 3, 4, 5 und 6 des Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetzes 2014 – S.PMG 2014, LGBl 102/2013, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Aus- und Fortbildungskurse der Kammer für
Land- und Forstwirtschaft in Salzburg

 

              § 1         Ausbildungskurse

              § 2         Fortbildungskurse

              § 3         Heranziehung Dritter

 

2. Abschnitt

Zur Erlangung und Aufrechterhaltung der fachlichen Eignung
geeignete sonstige Aus- und Fortbildungen

 

              § 4         Gleichgestellte Ausbildungen

              § 5         Gleichgestellte Fortbildungen

 

3. Abschnitt

Ausbildungsbescheinigungen

 

              § 6         Aussehen und Beschaffenheit der Ausbildungsbescheinigung

              § 7         Ausbildungsbescheinigungsregister

              § 8         Gleichstellung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Bescheinigungen

              § 9         Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Ausbildungsbescheinigung unter Aufsicht

 

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

              § 10       Verweisungen auf Bundesrecht

              § 11       In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.09.2015 bis 31.12.9999

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. September 2015 über Aus- und Fortbildung hinsichtlich Tätigkeiten im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln (Salzburger Pflanzenschutzmittel-Aus- und Fortbildungs-Verordnung 2015)
StF: LGBl Nr 83/2015

Änderung

LGBl Nr 40/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 21 Abs 1 Z 1 lit h, (Z) 3, 4, 5 und 6 des Salzburger Pflanzenschutzmittelgesetzes 2014 – S.PMG 2014, LGBl 102/2013, in der geltenden Fassung wird verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Abschnitt

Aus- und Fortbildungskurse der Kammer für
Land- und Forstwirtschaft in Salzburg

 

              § 1         Ausbildungskurse

              § 2         Fortbildungskurse

              § 3         Heranziehung Dritter

 

2. Abschnitt

Zur Erlangung und Aufrechterhaltung der fachlichen Eignung
geeignete sonstige Aus- und Fortbildungen

 

              § 4         Gleichgestellte Ausbildungen

              § 5         Gleichgestellte Fortbildungen

 

3. Abschnitt

Ausbildungsbescheinigungen

 

              § 6         Aussehen und Beschaffenheit der Ausbildungsbescheinigung

              § 7         Ausbildungsbescheinigungsregister

              § 8         Gleichstellung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten Bescheinigungen

              § 9         Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ohne Ausbildungsbescheinigung unter Aufsicht

 

4. Abschnitt

Schlussbestimmungen

 

              § 10       Verweisungen auf Bundesrecht

              § 11       In- und Außerkrafttreten und Übergangsbestimmung

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