§ 13 Sbg. OTG 2012 (weggefallen)

Salzburger Ortstaxengesetz 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2020 bis 31.12.9999
(1) Die §§ 6 Abs 3§ 13 , 7 Abs 1 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftOTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2014 treten in Kraft:

1.

§ 7 Abs 2 mit 1. Jänner 2014;

2.

die §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 und 12 Abs 3 mit 1. Juli 2014.

(3) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2015 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Neufassung ist nur auf Nächtigungen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

(4) Die §§ 7 Abs 4 und 5 sowie (§) 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 3/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

Stand vor dem 29.02.2020

In Kraft vom 14.01.2016 bis 29.02.2020
(1) Die §§ 6 Abs 3§ 13 , 7 Abs 1 und (§) 8 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 106/2013 treten mit 1Sbg. Jänner 2014 in KraftOTG 2012 seit 29.02.2020 weggefallen.

(2) In der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 42/2014 treten in Kraft:

1.

§ 7 Abs 2 mit 1. Jänner 2014;

2.

die §§ 4 Abs 1, 5 Abs 1 und 12 Abs 3 mit 1. Juli 2014.

(3) § 4 Abs 1 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 52/2015 tritt mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft. Die Neufassung ist nur auf Nächtigungen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden.

(4) Die §§ 7 Abs 4 und 5 sowie (§) 7a in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 3/2016 treten mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

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