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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen erfassen auch den jeweiligen Luftraum und die unter der Erde befindlichen Bereiche.
(3) Im Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG) nicht anzuwenden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.
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(2) Die Schutzbestimmungen dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen erfassen auch den jeweiligen Luftraum und die unter der Erde befindlichen Bereiche.
(3) Im Gebiet des Nationalparks Hohe Tauern ist das Salzburger Naturschutzgesetz 1999 (NSchG) nicht anzuwenden, soweit im Folgenden nicht anderes bestimmt ist.