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PassivesWählbarkeit (passives Wahlrecht)
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, das 19. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landes haben.
1. | am Stichtag das 19. Lebensjahr vollendet haben und | |||||||||
2. | ausgehend vom Stichtag oder im Fall der Festlegung eines besonderen Stichtages von diesem in den letzen zwei Jahren im Land Salzburg durch mindestens sechs Monate in einem Dienst- oder anderen Beschäftigungsverhältnis standen, das die Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer begründet. |
PassivesWählbarkeit (passives Wahlrecht)
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder Angehörige eines Staates sind, der Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist, das 19. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in einer Gemeinde des Landes haben.
1. | am Stichtag das 19. Lebensjahr vollendet haben und | |||||||||
2. | ausgehend vom Stichtag oder im Fall der Festlegung eines besonderen Stichtages von diesem in den letzen zwei Jahren im Land Salzburg durch mindestens sechs Monate in einem Dienst- oder anderen Beschäftigungsverhältnis standen, das die Zugehörigkeit zur Landarbeiterkammer begründet. |