Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) In Krisen- und Akutsituationen kann eine Betreuung durch Bereitschaftspflegepersonen erfolgen. In diesem Fall ist ehestmöglich abzuklären, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich oder eine dauernde Betreuung außerhalb dieser notwendig ist.
(3) Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs 3 können Pflegeverhältnisse für junge Erwachsene fortgesetzt oder geändert werden.
(2) In Krisen- und Akutsituationen kann eine Betreuung durch Bereitschaftspflegepersonen erfolgen. In diesem Fall ist ehestmöglich abzuklären, ob eine Rückführung in die Herkunftsfamilie möglich oder eine dauernde Betreuung außerhalb dieser notwendig ist.
(3) Unter den Voraussetzungen des § 15 Abs 3 können Pflegeverhältnisse für junge Erwachsene fortgesetzt oder geändert werden.