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Verständigung des Landeshauptmannes Verweisungen auf Bundesrecht
Anerkennungen und Bewilligungen sowie deren ZurücknahmeVerweisungen auf die Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194, gelten als solche auf die Fassung, die die Landesregierung aufgrund der Bestimmungen dieses Gesetzes erteilt oder verfügt, sowie die Untersagung von Indikationen und therapeutischen Anwendungsformen eines Heilvorkommens im Sinn desdiese bis einschließlich zur Novelle § 10 Abs 3 BGBl I Nr 111/2002sind dem Landeshauptmann von der Landesregierung unverzüglich unter Übermittlung einer Abschrift des diesbezüglichen Bescheides bekanntzugeben erhalten hat.
Verständigung des Landeshauptmannes Verweisungen auf Bundesrecht
Anerkennungen und Bewilligungen sowie deren ZurücknahmeVerweisungen auf die Gewerbeordnung 1994, BGBl Nr 194, gelten als solche auf die Fassung, die die Landesregierung aufgrund der Bestimmungen dieses Gesetzes erteilt oder verfügt, sowie die Untersagung von Indikationen und therapeutischen Anwendungsformen eines Heilvorkommens im Sinn desdiese bis einschließlich zur Novelle § 10 Abs 3 BGBl I Nr 111/2002sind dem Landeshauptmann von der Landesregierung unverzüglich unter Übermittlung einer Abschrift des diesbezüglichen Bescheides bekanntzugeben erhalten hat.