§ 5 GWO 1998

Salzburger Gemeindewahlordnung 1998

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.11.2003 bis 31.12.9999

Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen

§ 5

(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden

bis zu 800 Einwohnern aus .................. 9

von 801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13

von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17

von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19

von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21

von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25

Mitgliedern.

(2) Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist das Ergebnisdie Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der jeweils letzten VolkszählungWahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.

Stand vor dem 31.10.2003

In Kraft vom 16.12.1998 bis 31.10.2003

Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen

§ 5

(1) Die Gemeindevertretung besteht in Gemeinden

bis zu 800 Einwohnern aus .................. 9

von 801 bis zu 1.500 Einwohnern aus ...... 13

von 1.501 bis zu 2.500 Einwohnern aus ...... 17

von 2.501 bis zu 3.500 Einwohnern aus ...... 19

von 3.501 bis zu 5.000 Einwohnern aus ...... 21

von mehr als 5.000 Einwohnern aus .......... 25

Mitgliedern.

(2) Der Berechnung der Anzahl der Mitglieder der Gemeindevertretungen ist das Ergebnisdie Einwohnerzahl am Ende (24:00 Uhr) des Stichtages der jeweils letzten VolkszählungWahlen der Gemeindevertretungen zugrunde zu legen.

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