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Wahlakten
(1) Der Hauptteil des Wählerverzeichnisses und der entsprechende Teil des Abstimmungsverzeichnisses sind der Niederschrift für die Landtagswahl anzuschließen. In der Niederschrift über die Wahlen nach diesem Gesetz ist ein HinweisAnm: entfallen auf den Verbleib der Unterlagen aufzunehmenGrund LGBl Nr 78/2023). Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,).
Wahlakten
(1) Der Hauptteil des Wählerverzeichnisses und der entsprechende Teil des Abstimmungsverzeichnisses sind der Niederschrift für die Landtagswahl anzuschließen. In der Niederschrift über die Wahlen nach diesem Gesetz ist ein HinweisAnm: entfallen auf den Verbleib der Unterlagen aufzunehmenGrund LGBl Nr 78/2023). Anmerkung, entfallen auf Grund Landesgesetzblatt Nr 78 aus 2023,).