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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
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Änderungen der Gemeindegrenzen, durch die die beteiligten Gemeinden nicht zu bestehen aufhören und keine neue Gemeinde gebildet wird, erfolgen durch Verordnung der Landesregierung, wenn darüber Einvernehmen der beteiligten Gemeinden besteht, ansonsten durch Landesgesetz§ 9 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.
Änderungen der Gemeindegrenzen, durch die die beteiligten Gemeinden nicht zu bestehen aufhören und keine neue Gemeinde gebildet wird, erfolgen durch Verordnung der Landesregierung, wenn darüber Einvernehmen der beteiligten Gemeinden besteht, ansonsten durch Landesgesetz§ 9 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.