§ 11 GdO 1994 (weggefallen)

Salzburger Gemeindeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
Strittige Gemeindegrenzen

§ 11

Zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Verlauf der Gemeindegrenzen ist die Landesregierung berufen§ 11 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.12.1994 bis 31.12.2019
Strittige Gemeindegrenzen

§ 11

Zur Entscheidung von Streitigkeiten über den Verlauf der Gemeindegrenzen ist die Landesregierung berufen§ 11 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

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