§ 13 GdO 1994 (weggefallen)

Salzburger Gemeindeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
II§ 13 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hauptstück

Gemeindemitglieder und Ehrungen

Gemeindemitglieder

§ 13

Gemeindemitglieder sind alle österreichischen Staatsbürger sowie alle Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.04.2004 bis 31.12.2019
II§ 13 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hauptstück

Gemeindemitglieder und Ehrungen

Gemeindemitglieder

§ 13

Gemeindemitglieder sind alle österreichischen Staatsbürger sowie alle Staatsbürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die im Gemeindegebiet ihren Hauptwohnsitz haben.

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