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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Personenbezogene Daten gemäß Abs 1 dürfen nur verarbeitet werden, soweit die Person, der die Gratulation gilt, der Verarbeitung nicht widersprochen hat.
(3) Der Bürgermeister kann Gratulationen veröffentlichen oder für eine Veröffentlichung durch andere sorgen, soweit eine ausdrückliche Einwilligung der Person, der die Gratulation gilt, über Art und Inhalt der Veröffentlichung vorliegt. Im Fall der Gratulation aus Anlass einer Geburt ist für die Veröffentlichung die ausdrückliche Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich.
(2) Personenbezogene Daten gemäß Abs 1 dürfen nur verarbeitet werden, soweit die Person, der die Gratulation gilt, der Verarbeitung nicht widersprochen hat.
(3) Der Bürgermeister kann Gratulationen veröffentlichen oder für eine Veröffentlichung durch andere sorgen, soweit eine ausdrückliche Einwilligung der Person, der die Gratulation gilt, über Art und Inhalt der Veröffentlichung vorliegt. Im Fall der Gratulation aus Anlass einer Geburt ist für die Veröffentlichung die ausdrückliche Einwilligung durch einen gesetzlichen Vertreter erforderlich.