§ 15 GdO 1994 (weggefallen)

Salzburger Gemeindeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
III§ 15 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hauptstück

Wirkungsbereich der Gemeinde

Einteilung des Wirkungsbereiches

§ 15

Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein zweifacher:

a)

ein eigener,

b)

ein vom Bund oder vom Land übertragener.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.12.1994 bis 31.12.2019
III§ 15 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Hauptstück

Wirkungsbereich der Gemeinde

Einteilung des Wirkungsbereiches

§ 15

Der Wirkungsbereich der Gemeinde ist ein zweifacher:

a)

ein eigener,

b)

ein vom Bund oder vom Land übertragener.

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