§ 22 GdO 1994 (weggefallen)

Salzburger Gemeindeordnung 1994

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2020 bis 31.12.9999
(1) Ein Mitglied der Gemeindevertretung ist seines Mandates verlustig zu erklären, wenn

a)

seine Wahl für ungültig erklärt wird;

b)

es nach erfolgter Wahl die Wählbarkeit verliert;

c)

es die Angelobung nicht in der vorgeschriebenen Weise oder überhaupt nicht oder unter Beschränkungen oder Vorbehalten leisten will;

d)

es durch drei Monate den Eintritt in die Gemeindevertretung schuldhaft verzögert;

e)

es während eines ununterbrochenen Zeitraumes von sechs Monaten den Sitzungen der Gemeindevertretung oder eines zur Beschlußfassung ermächtigten Ausschusses, dessen Mitglied es ist, ungerechtfertigt fernbleibt, auf Antrag des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der betreffenden Partei (Wählergruppe).

(2) Die Feststellung, ob der Verlust des Mandates als Mitglied der Gemeindevertretung eingetreten ist, obliegt nach den gemeindewahlrechtlichen Bestimmungen der Bezirkswahlbehörde§ 22 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

Stand vor dem 31.12.2019

In Kraft vom 01.01.2014 bis 31.12.2019
(1) Ein Mitglied der Gemeindevertretung ist seines Mandates verlustig zu erklären, wenn

a)

seine Wahl für ungültig erklärt wird;

b)

es nach erfolgter Wahl die Wählbarkeit verliert;

c)

es die Angelobung nicht in der vorgeschriebenen Weise oder überhaupt nicht oder unter Beschränkungen oder Vorbehalten leisten will;

d)

es durch drei Monate den Eintritt in die Gemeindevertretung schuldhaft verzögert;

e)

es während eines ununterbrochenen Zeitraumes von sechs Monaten den Sitzungen der Gemeindevertretung oder eines zur Beschlußfassung ermächtigten Ausschusses, dessen Mitglied es ist, ungerechtfertigt fernbleibt, auf Antrag des zustellungsbevollmächtigten Vertreters der betreffenden Partei (Wählergruppe).

(2) Die Feststellung, ob der Verlust des Mandates als Mitglied der Gemeindevertretung eingetreten ist, obliegt nach den gemeindewahlrechtlichen Bestimmungen der Bezirkswahlbehörde§ 22 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.

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