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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Gemeindeeigentum
(1) Das Eigentum der Gemeinde besteht aus dem öffentlichen Gut, Gemeindegut und Gemeindevermögen.
(2) Das Eigentum der Gemeinde ist in seinem Gesamtwert möglichst ungeschmälert zu erhalten.
Gemeindeeigentum
(1) Das Eigentum der Gemeinde besteht aus dem öffentlichen Gut, Gemeindegut und Gemeindevermögen.
(2) Das Eigentum der Gemeinde ist in seinem Gesamtwert möglichst ungeschmälert zu erhalten.