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Legende:
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Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Nein", darf der der Abstimmung unterzogene Beschluß nicht mehr vollzogen werden§ 68 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.
Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Nein", darf der der Abstimmung unterzogene Beschluß nicht mehr vollzogen werden§ 68 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen.