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Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Ja" oder hat sich eine solche Mehrheit für eine von mehreren Entscheidungsmöglichkeiten ausgesprochen, hat sich die Gemeindevertretung mit dem Gegenstand der Bürgerbefragung innerhalb von drei Monaten in einer öffentlichen Sitzung auseinanderzusetzen§ 70 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Eine Ermächtigung der Gemeindevorstehung oder eines Ausschusses hiezu ist ausgeschlossen.
Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Ja" oder hat sich eine solche Mehrheit für eine von mehreren Entscheidungsmöglichkeiten ausgesprochen, hat sich die Gemeindevertretung mit dem Gegenstand der Bürgerbefragung innerhalb von drei Monaten in einer öffentlichen Sitzung auseinanderzusetzen§ 70 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Eine Ermächtigung der Gemeindevorstehung oder eines Ausschusses hiezu ist ausgeschlossen.