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Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Ja", hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung, die Gemeindevorstehung oder den ermächtigten Ausschuß innerhalb eines Monates einzuberufen und den begehrten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen§ 74 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Die im Bürgerbegehren angeführten Gründe sind in die Beratung einzubeziehen.
Lautet die unbedingte Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf "Ja", hat der Bürgermeister die Gemeindevertretung, die Gemeindevorstehung oder den ermächtigten Ausschuß innerhalb eines Monates einzuberufen und den begehrten Gegenstand auf die Tagesordnung zu setzen§ 74 GdO 1994 seit 31.12.2019 weggefallen. Die im Bürgerbegehren angeführten Gründe sind in die Beratung einzubeziehen.