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Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 2013, mit der nähere Bestimmungen zur Sicherstellung einer risikoaversen Finanzgebarung im Land Salzburg erlassen werden (Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung)
StF: LGBl Nr 98/2013
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs 4 des Salzburger Finanzgebarungsgesetzes - S.FG, LGBl Nr 59/2013, wird mit Zustimmung des Salzburger Landtages vom 11. Dezember 2013 verordnet:
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 18. Oktober 2013, mit der nähere Bestimmungen zur Sicherstellung einer risikoaversen Finanzgebarung im Land Salzburg erlassen werden (Salzburger Finanzgeschäfte-Verordnung)
StF: LGBl Nr 98/2013
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 3 Abs 4 des Salzburger Finanzgebarungsgesetzes - S.FG, LGBl Nr 59/2013, wird mit Zustimmung des Salzburger Landtages vom 11. Dezember 2013 verordnet: