§ 20 Sbg. BFG § 20

Salzburger Bergsportführergesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999

Die Organe des Bergsportführerverbands sind:

1.

die Vollversammlung,

2.

der Vorstand,

3.

der Präsident,

4.

die Rechnungsprüfer,

5.

der Disziplinarausschuss.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2011 bis 31.12.9999

Die Organe des Bergsportführerverbands sind:

1.

die Vollversammlung,

2.

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3.

der Präsident,

4.

die Rechnungsprüfer,

5.

der Disziplinarausschuss.

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