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(1) Dieses Gesetz tritt mit 16. November 2011 in Kraft.
(2) Die §§ 1 Abs 2, 3 Abs 1 und 3, 4, 5 Abs 1, (§) 6, 7 Abs 3, (§) 8, 11 Abs 3, (§) 19 und 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 6, 12 Abs 6, 14 Abs 7 und (§) 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(1) Dieses Gesetz tritt mit 16. November 2011 in Kraft.
(2) Die §§ 1 Abs 2, 3 Abs 1 und 3, 4, 5 Abs 1, (§) 6, 7 Abs 3, (§) 8, 11 Abs 3, (§) 19 und 20 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 35/2017 treten mit Beginn des auf dessen Kundmachung folgenden Monats in Kraft.
(3) Die §§ 3 Abs 6, 12 Abs 6, 14 Abs 7 und (§) 19 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 82/2018 treten mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.