(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Juni 2002 in Kraft. Die Mitglieder der Entschädigungskommission können bereits vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes, jedoch mit Wirksamkeit frühestens ab diesem, bestellt werden.(2) Bis zur Beschlussfassung über die Entschädigungsrichtlinien hat die Kommission nach... mehr lesen...
Die Träger der öffentlichen Krankenanstalten und der privaten gemeinnützigen Krankenanstalten haben den Organen des Entschädigungsfonds auf deren Verlangen die zur Entscheidung über die Gewährung von Entschädigungsleistungen notwendigen Auskünfte unverzüglich zu erteilen und die entsprechenden Un... mehr lesen...
Gesetz vom 5. Oktober 2011 über allgemeine Bestimmungen zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie im Land Salzburg (Salzburger Allgemeines Landesdienstleistungsgesetz – S.ALDG)StF: LGBl Nr 95/2011 (Blg LT 14. GP: RV 80, AB 117, jeweils 4. Sess)Änderung LGBl Nr 35/2017 (Blg LT 15. GP: RV... mehr lesen...