§ 1 RMV (weggefallen)

Rückzahlungs- und Mietkaufstützungsverordnung für Objektförderungen

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 31.07.2020 bis 31.12.9999
Diese Verordnung gilt für Förderungen, die für die Errichtung von Mietwohnungen oder Wohnheimen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 oder früheren Wohnbauförderungsgesetzen zugesichert worden sind§ 1 RMV seit 30.07.2020 weggefallen. Sie gilt nicht für Förderungen nach dem Salzburger Sonder-Wohnbauförderungsgesetz 2010 oder früheren Sonder-Wohnbauförderungsgesetzen.

Stand vor dem 30.07.2020

In Kraft vom 15.12.2015 bis 30.07.2020
Diese Verordnung gilt für Förderungen, die für die Errichtung von Mietwohnungen oder Wohnheimen nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 1990 oder früheren Wohnbauförderungsgesetzen zugesichert worden sind§ 1 RMV seit 30.07.2020 weggefallen. Sie gilt nicht für Förderungen nach dem Salzburger Sonder-Wohnbauförderungsgesetz 2010 oder früheren Sonder-Wohnbauförderungsgesetzen.

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