Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Beachte: § 29 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2024 ist auf die der SALK zugewiesenen Bediensteten bereits ab dem 1. April 2024 anzuwenden.Beachte: Paragraph 29, Absatz 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 15 aus 2024, ist auf die der SALK zugewiesenen Bediensteten bereits ab dem 1. April 2024 anzuwenden.
Beachte: § 29 Abs 6 in der Fassung des Gesetzes LGBl Nr 15/2024 ist auf die der SALK zugewiesenen Bediensteten bereits ab dem 1. April 2024 anzuwenden.Beachte: Paragraph 29, Absatz 6, in der Fassung des Gesetzes Landesgesetzblatt Nr 15 aus 2024, ist auf die der SALK zugewiesenen Bediensteten bereits ab dem 1. April 2024 anzuwenden.