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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Dienstklasse I bis V: | 161,2 €, |
Dienstklasse VI bis VIII: | 204,7 €. |
(3) Den Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemas VD und HD sowie den Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe bö gebührt eine Leistungszulage in der Höhe von 4,49 % aus dem jeweiligen Gehaltsansatz eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.
Dienstklasse I bis V: | 161,2 €, |
Dienstklasse VI bis VIII: | 204,7 €. |
(3) Den Vertragsbediensteten der Entlohnungsschemas VD und HD sowie den Vertragsbediensteten der Entlohnungsgruppe bö gebührt eine Leistungszulage in der Höhe von 4,49 % aus dem jeweiligen Gehaltsansatz eines Gemeindebeamten der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2.