Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2009 (FIUGG) Fundstelle (weggefallen)

Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2009

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.06.2020 bis 31.12.9999
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. Mai 2009 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren und die Verwendung ihres Ertrags (Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2009)
StF: LGBl Nr 54/2009

Änderung

LGBl Nr 88/2010 (DFB)

LGBl Nr 61/2013

LGBl Nr 60/2015 (DFBFIUGG)

LGBl Nr 7/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 und 6 des Fleischuntersuchungsgebühren-Gesetzes, LGBl Nr 35/2009, wird verordnet:

Fundstelle seit 31.05.2020 weggefallen.

Stand vor dem 31.05.2020

In Kraft vom 24.12.2010 bis 31.05.2020
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 5. Mai 2009 über die Höhe der Fleischuntersuchungsgebühren und die Verwendung ihres Ertrags (Fleischuntersuchungsgebühren-Verordnung 2009)
StF: LGBl Nr 54/2009

Änderung

LGBl Nr 88/2010 (DFB)

LGBl Nr 61/2013

LGBl Nr 60/2015 (DFBFIUGG)

LGBl Nr 7/2016

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 2 und 6 des Fleischuntersuchungsgebühren-Gesetzes, LGBl Nr 35/2009, wird verordnet:

Fundstelle seit 31.05.2020 weggefallen.

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