§ 1 EinModV

Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2021 bis 31.12.9999

Die Anlage 1 enthält alle Modellstellen und Modellfunktionen im Landesdienst, und zwar für den Verwaltungsbereich (§ 3 Z 13 LB-GG) im Teil 1 und für den medizinischen BereichGesundheitsbereich (§ 3 Z 9 LB-GG) im Teil 2.

Stand vor dem 31.12.2020

In Kraft vom 01.01.2016 bis 31.12.2020

Die Anlage 1 enthält alle Modellstellen und Modellfunktionen im Landesdienst, und zwar für den Verwaltungsbereich (§ 3 Z 13 LB-GG) im Teil 1 und für den medizinischen BereichGesundheitsbereich (§ 3 Z 9 LB-GG) im Teil 2.

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