Anl. 3 EinModV

Einreihungsplan- und Modellstellen-Verordnung – EinModV

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.04.2024 bis 31.12.9999
  1. Anl. 3 heute
  2. Anl. 3 gültig ab 01.04.2024Anl. 3 gültig ab 01.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 41/2024
  3. Anl. 3 gültig von 01.03.2024 bis 31.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 23/2024
  4. Anl. 3 gültig von 01.07.2023 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 31/2023
  5. Anl. 3 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2015
  6. Anl. 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2020

Stand vor dem 31.03.2024

In Kraft vom 01.03.2024 bis 31.03.2024
  1. Anl. 3 heute
  2. Anl. 3 gültig ab 01.04.2024Anl. 3 gültig ab 01.04.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 41/2024
  3. Anl. 3 gültig von 01.03.2024 bis 31.03.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 23/2024
  4. Anl. 3 gültig von 01.07.2023 bis 29.02.2024 zuletzt geändert durch LGBl Nr 31/2023
  5. Anl. 3 gültig von 01.01.2021 bis 30.06.2023 zuletzt geändert durch LGBl Nr 24/2015
  6. Anl. 3 gültig von 01.01.2016 bis 31.12.2020

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