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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Die Plangrundlage hat aus Einzelblättern im Ausmaß von 50 x 50 cm zusätzlich je einer 55 mm breiten Randleiste am linken und am unteren Blattrand zu bestehen. Dabei ist der Kataster vollständig über die gesamte Blattfläche darzustellen. Der Blattschnitt hat der Unterteilung des Triangulierungsblattes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (Blattform 50 x 50 cm) zu entsprechen. Auf der Plangrundlage sind die Blattnummer im Triangulierungs-Blattschnitt, Katasterstand, Herstellungs- und allenfalls Nachführungsdatum, Koordinaten, Anschluss-Blattnummern, Maßstab, Gemeindename, Blattnummer des Flächenwidmungsplan-Einzelblattes und Bearbeiter der Planungsgrundlage gemäß dem in Anlage 1 festgelegten Muster anzugeben.
(3) Flächen mit stärkerer Differenzierung auf engem Raum sollen in größeren Maßstäben (zB 1 : 2.500) genordet dargestellt werden, ohne dass sich für das Ausmaß der Einzelblätter Änderungen ergeben. Derartige Bereiche sind in der Plangrundlage 1 : 5.000 kenntlich zu machen.
(2) Die Plangrundlage hat aus Einzelblättern im Ausmaß von 50 x 50 cm zusätzlich je einer 55 mm breiten Randleiste am linken und am unteren Blattrand zu bestehen. Dabei ist der Kataster vollständig über die gesamte Blattfläche darzustellen. Der Blattschnitt hat der Unterteilung des Triangulierungsblattes des Bundesamtes für Eich- und Vermessungswesen (Blattform 50 x 50 cm) zu entsprechen. Auf der Plangrundlage sind die Blattnummer im Triangulierungs-Blattschnitt, Katasterstand, Herstellungs- und allenfalls Nachführungsdatum, Koordinaten, Anschluss-Blattnummern, Maßstab, Gemeindename, Blattnummer des Flächenwidmungsplan-Einzelblattes und Bearbeiter der Planungsgrundlage gemäß dem in Anlage 1 festgelegten Muster anzugeben.
(3) Flächen mit stärkerer Differenzierung auf engem Raum sollen in größeren Maßstäben (zB 1 : 2.500) genordet dargestellt werden, ohne dass sich für das Ausmaß der Einzelblätter Änderungen ergeben. Derartige Bereiche sind in der Plangrundlage 1 : 5.000 kenntlich zu machen.