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Legende:
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(2) Die Plangrundlage hat mindestens die Größe des Formates A4 (Önorm EN 20216 Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen – Endformate – A- und B-Reihen ISO 216, Ausgabe 1990) aufzuweisen; größere Pläne müssen auf A4-Format faltbar sein. Die an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sollen bis zum jeweiligen Mappenblattrand enthalten sein. Der Stand der Plangrundlage (Jahr, Monat) ist anzugeben.
(3) Die Plangrundlage hat zumindest vier Koordinaten im Landes-Koordinatensystem oder im Bundesmeldenetz zu enthalten. Vorzugsweise sind dafür Mappenblattecken zu verwenden.
(4) Die Plangrundlage hat für Gebiete mit stärkeren Geländeneigungen Höhenschichtenlinien mit einer dem Planungsmaßstab entsprechenden Äquidistanz zu enthalten.
(2) Die Plangrundlage hat mindestens die Größe des Formates A4 (Önorm EN 20216 Schreibpapier und bestimmte Gruppen von Drucksachen – Endformate – A- und B-Reihen ISO 216, Ausgabe 1990) aufzuweisen; größere Pläne müssen auf A4-Format faltbar sein. Die an das Planungsgebiet angrenzenden Bereiche sollen bis zum jeweiligen Mappenblattrand enthalten sein. Der Stand der Plangrundlage (Jahr, Monat) ist anzugeben.
(3) Die Plangrundlage hat zumindest vier Koordinaten im Landes-Koordinatensystem oder im Bundesmeldenetz zu enthalten. Vorzugsweise sind dafür Mappenblattecken zu verwenden.
(4) Die Plangrundlage hat für Gebiete mit stärkeren Geländeneigungen Höhenschichtenlinien mit einer dem Planungsmaßstab entsprechenden Äquidistanz zu enthalten.