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Legende:
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(2) (Verfassungsbestimmung) Bei der Festlegung von Deckungsklassen ist zu beachten:
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(3) Innerhalb der festgelegten Deckungsklassen kann die Landesregierung ohne Bindung an die einzelnen Haushaltsansätze über die veranschlagten Mittel verfügen. Wird die Summe der in derselben Deckungsklasse zusammengefassten veranschlagten Mittel überschritten, liegt eine Mittelverschiebung im Sinn des § 16 oder eine Mittelüberschreitung im Sinn des § 17 vor, die nur bei Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen zulässig ist.
(4) Alle Posten innerhalb eines Ausgabenansatzes sind jedenfalls gegenseitig deckungsfähig.
(2) (Verfassungsbestimmung) Bei der Festlegung von Deckungsklassen ist zu beachten:
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(3) Innerhalb der festgelegten Deckungsklassen kann die Landesregierung ohne Bindung an die einzelnen Haushaltsansätze über die veranschlagten Mittel verfügen. Wird die Summe der in derselben Deckungsklasse zusammengefassten veranschlagten Mittel überschritten, liegt eine Mittelverschiebung im Sinn des § 16 oder eine Mittelüberschreitung im Sinn des § 17 vor, die nur bei Vorliegen der diesbezüglichen Voraussetzungen zulässig ist.
(4) Alle Posten innerhalb eines Ausgabenansatzes sind jedenfalls gegenseitig deckungsfähig.