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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(2) Eine Anweisung von Beträgen zu Lasten oder zu Gunsten der Kassenmittel ohne gleichzeitige Belastung eines im Voranschlag vorgesehenen Haushaltsansatzes ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verrechnung im Rahmen der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung nicht gegeben sind.
(3) Verwahrgelder sind als Bestandteil der voranschlagsunwirksamen Gebarung in laufender Vormerkung zu halten. Gehen Verwahrgelder in das Eigentum des Landes über, so sind sie unter dem entsprechenden Haushaltsansatz des Voranschlages als Einnahme zu verrechnen.
(2) Eine Anweisung von Beträgen zu Lasten oder zu Gunsten der Kassenmittel ohne gleichzeitige Belastung eines im Voranschlag vorgesehenen Haushaltsansatzes ist unzulässig, wenn die Voraussetzungen für die Verrechnung im Rahmen der voranschlagsunwirksamen (durchlaufenden) Gebarung nicht gegeben sind.
(3) Verwahrgelder sind als Bestandteil der voranschlagsunwirksamen Gebarung in laufender Vormerkung zu halten. Gehen Verwahrgelder in das Eigentum des Landes über, so sind sie unter dem entsprechenden Haushaltsansatz des Voranschlages als Einnahme zu verrechnen.